Heilpraktikerin für Psychotherapie ~ Gut zu wissen

Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie. Was bedeutet das?

Als „Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ habe ich beim Gesundheitsamt eine Prüfung in den Bereichen Psychopathologie, Diagnose nach ICD-Standard und rechtlichen Vorgaben abgelegt. Natürlich habe ich zudem eine mehrjährige Ausbildung in einer Psychotherapiemethode (Integrative Gestalt- und Körpertherapie, sowie eine Weiterbildung in Traumatherapie) absolviert. Mit der bestandenen Prüfung und der psychotherapeutischen Ausbildung habe ich die gesetzliche Erlaubnis und die Fähigkeit, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren und zu behandeln.

Welche Vorteile kann ich Ihnen als Heilpraktikerin bieten?

In der Regel sind Sie Selbzahler*in, wenn Sie bei mir eine Psychotherapie beginnen. Neben den Kosten entsehen aber auch viele Vorteile:

  • Keine langen Wartelisten:
    In der Regel kann ich Ihnen in wenigen Tagen ein Vorgespräch sowie einen Therapiebeginn anbieten. Monatelanges Suchen und Warten können Sie sich sparen. Sie bekommen Hilfe, wenn Sie sie brauchen. Oft kann dadurch einer Verschlimmerung der Symptome vorgebeugt werden.
  • Keine negativen Konsequenzen durch Inanspruchnahme einer Psychotherapie:
    Da ich nicht mit ihrer Krankenkasse abrechne, werden Ihre Daten auch nicht an diese übermittelt. Sie brauchen sich also keine Sorge machen, dass Sie negative Konsequenzen bei Abschließen von Versicherungen oder z. B. Eintritt ins Beamtentum erwarten, wenn Sie bei mir eine Psychotherapie beginnen.
  • Keine Bürokratie:
    Sie haben volle Kontrolle über Dauer und Regelmäßigkeit der Therapie. Eine Beantragung bei der Krankenkasse und die damit verbundene Bürokratie sowie eine vorgeschriebene Stundenzahl entfallen. Sie können selbst entscheiden, wann Sie starten, wie lange Sie die Therapie fortsetzen möchten und in welchen Abständen Sie diese nutzen möchten (z. B. wöchentlich, vierzehntägig oder nach Bedarf).

Kann ich mit Krankenkassen abrechnen?

Private Krankenversicherungen übernehmen manchmal die Kosten für eine Behandlung bei einer*m Heilpraktiker*in ganz oder teilweise. Bitte klären Sie im Vornherein mit Ihrer Krankenversicherung ab, inwieweit Kosten für eine Therapie bei einer Heilpraktikerin übernommen werden.

Über gesetzliche Krankenkassen kann ich leider gar nicht abrechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nur, wenn sie von einer*m approbierten psychologischen Psychotherapeut*in und mit einer zugelassenen Therapiemethode (Tiefenpsychologische Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse) durchgeführt wird. Die Kosten für eine Psychotherapie bei einer Heilpraktikerin werden nicht übernommen. Damit kann ich auch keine Krankschreibungen ausgeben.

Gibt es für mich als Heilpraktikerin auch Grenzen?

Ja, die gibt es. So, wie auch psychologische Psychotherapeuten, darf ich keine Medikamente verordnen. Dies darf nur ein Arzt oder Psychiater. In leichteren Fällen (z. B. einer leichten Depression, Unruhezuständen, leichten Schlafstörungen) ist eine Medikation nicht zwingend, kann aber je nach Situation angemessen und unterstützend sein. In diesem Falle kann auch ein*e Hausärzt*in weiterhelfen. Es ist ratsam parallel zur medikamentösen Behandlung eine Psychotherapie zu machen. Dies ist auch bei Heilpraktikern wie mir möglich.

Bei schwerwiegenden Erkrankungen (z. B. schwere Depression, psychotische Störungen) ist es wichtig, dass Betroffene zunächst medikamentös behandelt und richtig eingestellt werden. Dazu ist es nötig, dass ein Psychiater aufgesucht wird. Auch in diesen Fällen sollte eine Therapie stattfinden – allerdings erfolgt diese dann immer in Zusammenarbeit bzw. Absprache mit dem Psychiater. Oft ist ein Therapieerfolg auch nur in Zusammenhang mit einer medikamentösen Behandlung möglich. Ob ich als Heilpraktikerin in diesem Fall als begleitende Therapeutin in Frage komme, ist fallabhängig und im Voraus mit dem behandelnden Psychiater zu klären. Meist werden in diesen Fällen psychologische Psychotherapeuten bevorzugt, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. Einige schwere psychische Erkrankungen erfordern auch eher (vor allen in akuten Situationen) eine stationäre Behandlung in einer Klinik (z. B. schwere Essstörungen, psychotische Schübe, manische Episoden, schwere depressive Episoden).